I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung des Skiunfalls vom 25. Januar 2013 als Arbeitsunfall streitig.
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