LSG Hessen - Urteil vom 20.07.2015
L 9 U 69/14
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 142/13

Anerkennung eines Skiunfalls im Begleitprogramm einer Tagung von Führungskräften als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

LSG Hessen, Urteil vom 20.07.2015 - Aktenzeichen L 9 U 69/14

DRsp Nr. 2015/14573

Anerkennung eines Skiunfalls im Begleitprogramm einer Tagung von Führungskräften als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Für eine Aktivität, die im Rahmen einer (Führungskräfte-)Tagung einem abgrenzbaren, freiwilligen Freizeitprogrammteil zuzuordnen ist, besteht kein Versicherungsschutz.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung des Skiunfalls vom 25. Januar 2013 als Arbeitsunfall streitig.