Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. April 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt Verletztenrente aufgrund eines von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls.
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