LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.10.2021
L 6 U 37/20
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1 und S. 3;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 20.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 U 38/18

Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an das Vorliegen eines Unfallzusammenhangs bei einem Ermüdungsbruch des Mittelfußknochens

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen L 6 U 37/20

DRsp Nr. 2022/10234

Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallzusammenhangs bei einem Ermüdungsbruch des Mittelfußknochens

Es fehlt an einem naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und dem Unfall, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Unfall im Ablauf notwendige Einwirkung für den Eintritt war – hier im Falle eines Ermüdungsbruches des Mittelfußknochens.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1 und S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Verletztenrente hat.