I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 29. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Ereignisses vom 30. November 2005 als Arbeitsunfall.
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