1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 7. Dezember 2016 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17. Juli 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. November 2015 verpflichtet, den Unfall des Klägers vom 19. Januar 2015 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Rechtszüge.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalles.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|