Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.07.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall und die Bewilligung von Entschädigungsleistungen.
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