Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses vom 20. Februar 2018 als Arbeitsunfall mit der Folge einer traumatisch bedingten Abrissfraktur der Tibia des rechten Kniegelenks.
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