I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 17. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1965 geb. Klägerin begehrt die Anerkennung eines Ereignisses vom 2. August 2020 als Arbeitsunfall.
Die Klägerin befand sich zur Behandlung ihrer Psoriasis vom 30. Juli 2020 bis zum 11. August 2020 in der Fachklinik Bad Bentheim. Am 2. August 2020 stürzte sie dort nachts aus dem Bett ihres Patientenzimmers. Laut Sturzprotokoll der Klinik ereignete sich der Unfall um 3:00 Uhr morgens.
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