Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 20.01.2023 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 27.11.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.01.2021 verurteilt, das Ereignis vom 30.10.2020 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|