LSG Hamburg - Urteil vom 04.05.2022
L 2 U 37/20
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKein Versicherungsschutz bei einem Überfall aus privaten Motiven

LSG Hamburg, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen L 2 U 37/20

DRsp Nr. 2022/15750

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein Versicherungsschutz bei einem Überfall aus privaten Motiven

Realisiert sich für den Betroffenen durch einen Überfall während der Ausführung einer versicherten Tätigkeit eine aus dem persönlichen Bereich stammende Gefahr – hier bei einem Überfall durch den Ehemann aus privaten Motiven – wird der Schaden nicht mehr im Wesentlichen vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall.