Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. Dezember 2014 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt ein Zehntel der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, die übrigen Kosten trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die für ihre Kosten selbst aufzukommen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|