LSG Bayern - Urteil vom 13.05.2009
L 2 U 157/07
Normen:
SGG § 128;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 26.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 89/04

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Überfall; Beurteilung physischer und psychischer Folgen nach einem längeren Zeitraum

LSG Bayern, Urteil vom 13.05.2009 - Aktenzeichen L 2 U 157/07

DRsp Nr. 2009/20164

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Überfall; Beurteilung physischer und psychischer Folgen nach einem längeren Zeitraum

Auch wenn ein Überfall grundsätzlich geeignet ist, eine posttraumatische Belastungsstörung als Grundlage für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles zu verursachen, spricht gegen das Vorliegen einer solchen Störung ein Zeitraum von annähernd zwei Jahrzehnten zwischen dem Überfall und dem nachgewiesenen Auftreten psychischer Beschwerden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. März 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 128;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung der Folgen des Arbeitsunfalles vom 13. Oktober 1981.