Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 11.01.2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger am 06.08.2004 einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung erlitten hat.
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