LSG Bayern - Urteil vom 23.01.2013
L 2 U 218/11
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 07.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 336/10

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit von Beweiserleichterungen bei einer Wie-Beschäftigung

LSG Bayern, Urteil vom 23.01.2013 - Aktenzeichen L 2 U 218/11

DRsp Nr. 2013/8062

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit von Beweiserleichterungen bei einer Wie-Beschäftigung

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 07. April 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 8;

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Unfall des Klägers vom 02.10.2007 als Arbeitsunfall anzusehen ist oder nicht.