Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 4. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob als weitere Folge eines als Arbeitsunfall anerkannten Ereignisses vom 9. Februar 2015 unter anderem eine Kahnbeinfraktur des linken Handgelenks anzuerkennen ist.
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