LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 13.02.2008
L 5 VS 11/05
Normen:
SGG § 55 ; SVG § 81 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 28.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 VS 6/04

Anerkennung einer Tumorerkrankung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung, Berücksichtigung des Abschlussberichts der Radarkommission bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen L 5 VS 11/05

DRsp Nr. 2008/9001

Anerkennung einer Tumorerkrankung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung, Berücksichtigung des Abschlussberichts der Radarkommission bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs

Das Gericht kann den Abschlussbericht der "Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) - Radarkommission" - zumindest soweit gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für einen Ursachenzusammenhang zwischen gutartigen Tumorerkrankungen und Radarstrahlung verneint werden - seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn die Beweisaufnahme ergeben hat, dass es sich hierbei um die herrschende medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 55 ; SVG § 81 Abs. 6 ;
Vorinstanz: SG Hannover, vom 28.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 VS 6/04