LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.2013
L 6 U 3246/12
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZS 2014, 111
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 13.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 539/08

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2013 - Aktenzeichen L 6 U 3246/12

DRsp Nr. 2013/23273

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist noch die Weitergewährung einer Verletztenrente aus Anlass eines Arbeitsunfalls vom 06.12.2005 über den 20.02.2007 hinaus streitig.