Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten
Zwischen den Beteiligten ist noch die Weitergewährung einer Verletztenrente aus Anlass eines Arbeitsunfalls vom 06.12.2005 über den 20.02.2007 hinaus streitig.
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