SG Regensburg, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 222/03
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Abgrenzung des Traumas von einer psychischen Anlage
LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2011 - Aktenzeichen L 3 U 461/08
DRsp Nr. 2011/15615
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Abgrenzung des Traumas von einer psychischen Anlage
1. Zur Frage der Entstehung eines prosttraumatischen Belastungssyndroms nach Arbeitsunfall im Sinne von § 2 Abs. 1SGB VII (hier: Detonation eines Aluminiumsfasses und Wegschleudern des Versicherten über ca. 8 bis 10 m).
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