LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.01.2018
L 17 U 389/14
Normen:
Anlage 1 zur BKV Nr. 2109;
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 04.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 155/11

Anerkennung einer BerufskrankheitUnbestimmte RechtsbegriffeMerkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK 2109Interpretationshilfe

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.2018 - Aktenzeichen L 17 U 389/14

DRsp Nr. 2018/5332

Anerkennung einer Berufskrankheit Unbestimmte Rechtsbegriffe Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK 2109 Interpretationshilfe

1. Die Erfüllung des Tatbestandes der BK 2109 setzt voraus, dass eine versicherte Person den dort aufgezeigten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt war. 2. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Tatbestand der BK 2109 nicht erfüllt. 3. Die im Tatbestand enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe sind durch die Versicherungsträger und Gerichte unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien sowie des vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung zur BK 2109 (BArbBl 3/1993, S. 53) näher zu konkretisieren. 4. Dabei kommt den Merkblättern zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, sie sind allerdings als Interpretationshilfe und zur Wiedergabe des bei seiner Herausgabe aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes heranzuziehen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.04.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Anlage 1 zur BKV Nr. 2109;

Tatbestand