Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 15. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) darüber, ob bei dem Kläger die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2103 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen - (im Folgenden BK 2103) erfüllt sind.
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