LSG Bayern - Urteil vom 28.06.2018
L 17 U 378/16
Normen:
BKV Anlage 1 Nr. 4101; BKV Anlage 1 Nr. 4107; SGB VII § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 06.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 26/16

Anerkennung einer Berufskrankheit nach BKV Nr. 4101 und. 4107Feststellung einer Listen-BKHaftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

LSG Bayern, Urteil vom 28.06.2018 - Aktenzeichen L 17 U 378/16

DRsp Nr. 2018/17800

Anerkennung einer Berufskrankheit nach BKV Nr. 4101 und. 4107 Feststellung einer Listen-BK Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

1. Zur Feststellung einer Listen-BK muss die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt (Einwirkungskausalität) und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität). 2. Keine Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK ist, dass die berufsbedingte Erkrankung ggf. den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anlage 1 Nr. 4101; BKV Anlage 1 Nr. 4107; SGB VII § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten - nunmehr im Berufungsverfahren - um die Anerkennung einer Berufskrankheit nach der Nr. 4101 (im Folgenden: BK 4101) und nach der Nr. 4107 (im Folgenden: BK 4107) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).