Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Streitig sind die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) und Ansprüche auf Zahlung von Übergangsleistung, Verletztengeld und Verletztenrente.
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