Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2006 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Umstritten ist die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) und die Zahlung einer Verletztenrente.
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