SG Kassel, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 2037/03
Anerkennung einer behindertengerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Hessen, Urteil vom 07.07.2005 - Aktenzeichen L 1 KR 5/04
DRsp Nr. 2008/16946
Anerkennung einer behindertengerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Die behindertengerechte Ausstattung eines Kfz ist kein Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 SGB V, wenn sie nicht zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens benötigt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]