Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückenbeschwerden des Klägers als Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (im weiteren BK Nr. 2108) anzuerkennen sind.
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