Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. März 2012 insoweit aufgehoben, als die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 10. Januar 2008 verurteilt wurde, dem Kläger ab 01. Februar 2008 eine Verletztenrente nach einer MdE von 30 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beklagte wendet sich im Berufungsverfahren gegen ihre Verurteilung zur Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) unter Anerkennung einer Anpassungsstörung als (mittelbare) Unfallfolge.
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