LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.04.2015
L 7 SB 87/14
Normen:
BEG; BVG; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6; SGB IX § 69 Abs. 4; SGB IX § 70;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 21.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 SB 109/14

Anerkennung des Merkzeichens 1. Kl. im Schwerbehindertenrecht; Keine Gleichstellung schwerbehinderter Menschen mit Kriegsopfern oder Verfolgten

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2015 - Aktenzeichen L 7 SB 87/14

DRsp Nr. 2015/12409

Anerkennung des Merkzeichens "1. Kl." im Schwerbehindertenrecht; Keine Gleichstellung schwerbehinderter Menschen mit Kriegsopfern oder Verfolgten

Die Gewährung des Merkzeichens "1. Kl." kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in Betracht. Für eine Gleichstellung eines Schwerbehinderten, der weder Kriegsteilnehmer noch Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes war, mit diesem Personenkreis fehlt eine Rechtsgrundlage. Eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Gesetzeslücke ebenfalls nicht in Betracht.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEG; BVG; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6; SGB IX § 69 Abs. 4; SGB IX § 70;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen "1. Kl." (Berechtigung zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse) umstritten.