Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. August 2009 aufgehoben; die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin erstrebt eine Belegarztanerkennung für den bei ihr angestellten Neurochirurgen Dr. C H.
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