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Das klagende Unternehmen wendet sich gegen die Forderung der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und der darauf entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung für den Zeitraum vom 20. März 1997 bis 17. März 1999 in Höhe von 118.557,78 DM.
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