BSG - Beschluß vom 15.07.2004
B 9 VS 7/03 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 103 ;
Vorinstanzen:
Bayerisches Landessozialgericht - L 15 VS 10/02 - 28.08.2003,
SG Landshut, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 V 38/94

Amtsermittlungsgrundsatz bei möglicher Lückenhaftigkeit eines einzelnen Gutachtens

BSG, Beschluß vom 15.07.2004 - Aktenzeichen B 9 VS 7/03 B

DRsp Nr. 2004/17619

Amtsermittlungsgrundsatz bei möglicher Lückenhaftigkeit eines einzelnen Gutachtens

Wenn das Gericht seiner Entscheidung die Beurteilung mehrerer Sachverständiger zu Grunde gelegt hat, so reicht die mögliche Lückenhaftigkeit eines einzelnen Gutachtens nicht aus, um die Erforderlichkeit weiterer Ermittlungen zu begründen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 103 ;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt Versorgungsrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen der Folgen eines am 20. September 1991 auf dem Heimweg von der Dienststelle erlittenen Verkehrsunfalls. Dieses Begehren lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 16. August 1993 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. März 1994 ab. Auch die Klage (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut >SG< vom 21. Februar 2002) und Berufung (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts >LSG< vom 28. August 2003) sind ohne Erfolg geblieben.