Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 04.12.2007 - 2 Ca 299/07 B - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatz- bzw. Ausgleichsansprüche wegen einer betrieblichen Altersversorgung.
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