1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. April 2010 - 25 Sa 2550/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das beklagte Land zu einer Nettozahlung verurteilt wird und dass festgestellt wird, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, darüber hinaus 1.182,30 Euro für 2008 zurückzuzahlen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
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