Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2011 in Sachen
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu gleichen Teilen den Klägern auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer vom Arbeitsgericht zugelassenen Berufung über die Frage, in welcher Höhe den Klägern die von den Tarifvertragsparteien am 18.02.2010 vereinbarte tarifliche Einmalzahlung für die Zeit vom 1. Mai 2010 bis 31. März 2011 zusteht.
Der am 22.06.1953 geborene Kläger zu 1. steht seit dem 05.10.1972 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Am 19.12.2006 schloss der Kläger zu 1. mit der Beklagten einen Altersteilzeitvertrag im sog. Blockmodell für die Zeit vom 01.12.2009 bis 31.07.2015. Die sog. Arbeitsphase endet am 30.09.2012.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|