Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Altersrente (AlR) wegen Arbeitslosigkeit für die Zeit ab August 2005.
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