BSG - Urteil vom 28.06.2000
B 9 V 8/99 R
Normen:
BVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Buchst. l;
Vorinstanzen:
LSG Halle (Saale) - L 5 V 3/97 - 03.03.1999,
SG Halle (Saale) - S 4 V 47/96 - 27.11.1996,

Altersgrenze beim Dienst in Wehrertüchtigungslagern als militärähnlicher Dienst

BSG, Urteil vom 28.06.2000 - Aktenzeichen B 9 V 8/99 R

DRsp Nr. 2000/7870

Altersgrenze beim Dienst in Wehrertüchtigungslagern als militärähnlicher Dienst

1. Voraussetzung für das Vorliegen von "Dienst in Wehrertüchtigungslagern" nach § 3 Abs. 1 Buchst. l BVG ist, daß nicht nur die Einrichtung oder Veranstaltung, bei welcher Dienst geleistet wurde, sondern auch der von dem einzelnen dort geleistete Dienst selbst Zwecken der Wehrmacht entsprach. Nur wenn der Dienstleistende bei Abschluß des Dienstes mindestens 14 Jahre alt war, kann dies grundsätzlich unterstellt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Buchst. l;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte den im Juni 1931 geborenen Kläger wegen der Folgen einer 1944 durchgemachten Erkrankung (Pleuritis exsudativa) Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zu gewähren hat.