1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12.06.2008, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Entschädigung € 3.344,00 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 20.07.2007 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt zu 5/100 die Beklagte und zu 95/100 der Kläger.
5. Die Revision wird zugelassen.
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