Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 17. Februar 2011 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine betriebliche Witwenrente zusteht.
Die am 1. Oktober 1958 geborene Klägerin ist die Witwe des am 6. April 2010 verstorbenen Herrn A. mit dem sie seit dem 24. April 1987 verheiratet war. Herr A., geboren am 22. Juni 1933, war über mehr als 20 Jahre Mitarbeiter der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin und schied im Jahr 1979 aus dem Unternehmen aus. Seit dem 1. Januar 1992 erhielt der Ehemann der Klägerin Versorgungsbezüge in Höhe von zuletzt 209,50 € brutto.
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