Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.11.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, ehemaliger Arbeitgeber des Beklagten, verlangt von diesem Rückzahlung von Fortbildungskosten für den Erwerb eines Führerscheins für die Klasse C/CE. Am 04.01.2010 haben die Parteien eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen:
"Aus dringenden betrieblichen Erfordernissen verpflichtet sich Herr C. zum schnellstmöglichen Erwerb des Führerscheins der Klassen C/CE.
Die Firma G. übernimmt die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme.
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