Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 7. Mai 2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.955,36 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin sowie über Differenzvergütungsansprüche.
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