BAG - Urteil vom 29.09.2011
2 AZR 613/10
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 17.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 437/09
ArbG Oldenburg, vom 10.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 56/08

Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer sanierenden Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

BAG, Urteil vom 29.09.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 613/10

DRsp Nr. 2012/9529

Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

1. Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis in dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungskündigung wirksam wird, nicht ohnehin schon zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragen wurden. Zwar war die Änderungskündigung dann überflüssig, eine gegen sie gerichtete Änderungsschutzklage kann gleichwohl keinen Erfolg haben.