LAG Hamm - Urteil vom 22.03.1996
10 Sa 141/95
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3, § 2 ;
Fundstellen:
LAGE § 2 KSchG Nr. 19
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 19.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1179/94

Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des Auftragsvolumens - Willkürkontrolle

LAG Hamm, Urteil vom 22.03.1996 - Aktenzeichen 10 Sa 141/95

DRsp Nr. 2001/5886

Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des Auftragsvolumens - Willkürkontrolle

Entfällt bei einem Reinigungsunternehmen (Gebäudereinigung) nahezu die Hälfte des bisherigen Auftragsvolumens infolge Kündigung durch einen Auftraggeber, ist die Entscheidung des Unternehmens statt Beendigungskündigungen mehrere Änderungskündigungen vorzunehmen, eine Unternehmerentscheidung. Sie ist Organisationsänderung im Betrieb, die nur einer Willkürkontrolle unterliegt.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3, § 2 ;
Vorinstanz: ArbG Bielefeld, vom 19.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1179/94
Fundstellen
LAGE § 2 KSchG Nr. 19