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Die Beteiligten streiten um die Vergütung von Laborleistungen.
Der Kläger ist Arzt für Laboratoriumsmedizin und leitender Arzt der Abteilung für Laboratoriumsdiagnostik im Kreiskrankenhaus L . Er ist ermächtigt, bestimmte Laborleistungen auf Überweisung von niedergelassenen Laborärzten und anderen ermächtigten Ärzten der Krankenhäuser im M Kreis zu erbringen. Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) vergütete ihm in den Quartalen I und II/2000 sowie III/2002 und IV/2002 für jeden Überweisungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels O des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) eine Laborgrundpauschale gemäß Nr 3456 EBM-Ä.
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