SG Stade, vom 18.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 RI 146/02
Änderung der Verhältnisse eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung, vierjährige Ausschlussregelung
LSG Niedersachsen, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen L 2 RI 230/04
DRsp Nr. 2007/20272
Änderung der Verhältnisse eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung, vierjährige Ausschlussregelung
Der Heranziehung der Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4SGB X steht nicht entgegen, dass § 48 Abs. 4SGB X auf diese Norm erst seit der mit Gesetz vom 13.6.1994 erfolgten und zum 14.6.1994 in Kraft getretenen Änderung verweist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]