I.
Gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.12.2001 - 1 Ca 2660/01 - (Bl. 31 f. d. A.) war der Klägerin gemäß § 11 a ArbGG Rechtsanwalt E. ohne Ratenzahlungsverpflichtung beigeordnet worden. Mit dem Beschluss vom 05.07.2005 -
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