SG Freiburg (Breisgau) - S 4 Lw 748/94 - 26.04.1996,
Abzweigung in der Alterssicherung der Landwirte, Beitragslast in der KVdR
BSG, Urteil vom 25.05.2000 - Aktenzeichen B 10 LW 14/98 R
DRsp Nr. 2000/7852
Abzweigung in der Alterssicherung der Landwirte, Beitragslast in der KVdR
1. Wenn auch § 29 Abs. 4 GAL dem begünstigten Ehegatte ein subjektiv-öffentliches Recht auf Auszahlung eines Drittels des Zahlbetrages der Rente gewährt, so verbleibt das Rentenstammrecht doch beim rentenberechtigten Ehegatten.2. Da die Beitragslast zur Krankenversicherung der Rentner allein auf dem Rentenstammrecht ruht, ist das an den begünstigten Ehegatten auszuzahlende Drittel deshalb aus dem verbleibenden Nettobetrag der Rente zu berechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]