Die Parteien streiten über den Umfang des Anspruchs der Klägerin auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan.
Die am xx.xx.xxxx geborene, ledige Klägerin war in der Zeit vom 01.07.1991 bis zum 30.06.2004 als technische Sachbearbeiterin bei der Beklagten in deren Betrieb in D3xxxxxx tätig. Ihr monatliches Bruttoentgelt betrug zuletzt 2.858,93 EUR. Die Klägerin wohnt in U1xx. Sie ist Betreuerin ihrer 77-jährigen Mutter, die an Alzheimer erkrankt und in einem Pflegeheim untergebracht ist.
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