Die Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitsamt K. - verhängte gegen die Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 19. Oktober 2000 wegen Nichtgewährung des Mindestlohns an Arbeitnehmer nach dem AEntG eine Geldbuße in Höhe von jeweils 16.263,94 DM. Die dagegen eingelegten Einsprüche hat das Amtsgericht K. mit Urteil vom 7. November 2001 verworfen, nachdem die Betroffenen in der auf diesen Tag anberaumten Hauptverhandlung ausgeblieben waren (§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|