Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 11. August 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ebenfalls ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 30.718,95 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|