LAG Köln - Urteil vom 06.07.2017
7 Sa 883/16
Normen:
NachwG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3545/15

Abweisung der Klage auf Zahlung eines Bonus nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesAnforderungen an die Form einer Zielvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 06.07.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 883/16

DRsp Nr. 2018/11650

Abweisung der Klage auf Zahlung eines Bonus nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anforderungen an die Form einer Zielvereinbarung

1. Eine Zielvereinbarung, die im Zusammenhang mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile in regelmäßigen Abständen zu treffen ist, fällt nicht unter § 2 Abs.1 Nr.2 Ziff.6 NachwG.2. Auch wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass die Zielvereinbarungen für einen variablen Bonus und eine Sonderprämie schriftlich abzufassen sind, können Zielvereinbarungen auch mündlich wirksam vereinbart werden

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.08.2016 in Sachen 6 Ca 3545/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NachwG § 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen Anspruch des Klägers auf eine anteilige Bonuszahlung sowie eine anteilige Sonderprämie für die Dauer ihres vom 10.06.2014 bis 23.10.2014 währenden Arbeitsverhältnisses.