Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.08.2016 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen Anspruch des Klägers auf eine anteilige Bonuszahlung sowie eine anteilige Sonderprämie für die Dauer ihres vom 10.06.2014 bis 23.10.2014 währenden Arbeitsverhältnisses.
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