LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.01.2018
L 3 AS 109/15
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 24.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 1656/11

Abstrakt angemessene Kosten der UnterkunftMethodenfreiheit zur empirischen Ableitung der angemessenen BruttokaltmieteBerechnung in einem transparenten und sachgerechten Verfahren

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2018 - Aktenzeichen L 3 AS 109/15

DRsp Nr. 2018/12804

Abstrakt angemessene Kosten der Unterkunft Methodenfreiheit zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete Berechnung in einem transparenten und sachgerechten Verfahren

Parallelentscheidung zu LSG Schleswig-Holstein L 3 AS 100/15 v. 15.01.2018

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 24. Februar 2015 insoweit aufgehoben, als der Beklagte verurteilt worden ist, den Klägern monatliche Unterkunftskosten nach dem SGB II auch unter Berücksichtigung der Tochter zu gewähren.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Beklagte hat den Klägern 2/3 ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe den Klägern bewilligter Unterkunftskosten.